Sehbehinderte benötigen zum Lesen am Computer einen Screenreader (Bildschirmleser). Dieser liest den Text und die hinterlegten Informationen, z.B. Bildinformationen, vor. Es ist auch möglich, sich den Text in Brailleschrift ausgeben zu lassen. Die Informationen für die korrekte Ausgabe werden in der Dokumentenstruktur hinterlegt. Sie können dann mit den entsprechenden Hilfsmitteln gewandelt werden. Leider sieht es in der Praxis anders aus. Die Dokumente werden schlampig hergestellt, nicht selten werden eingescannte Dokumente hinterlegt. Das liegt zum einen an der fehlenden Aufmerksamkeit der Ersteller solcher Dokumente und zum anderen am fehlenden Know-how.
Bei Recherchen auf etlichen Internetseiten von Stiftungen, Vereinen, Organisationen und Vertretern des Öffentlichen Rechts hat 4C-4Berlin IT-Service festgestellt, dass zwar die Internetseiten in vielen Fällen barrierearm sind, nicht jedoch die dort hinterlegten Dokumente. Somit ist es Menschen mit Beeinträchtigungen, vor allem Sehbehinderten, nicht möglich, diese Dokumente zu lesen.
Um ein Bewusstsein für Barrierefreiheit in der Informationstechnologie zu schaffen sowie Weiterbildung zu diesem Thema anzubieten, lädt 4C-4Berlin IT-Service Interessierte zu einer Informationsveranstaltung ein.
Datum: 03.06.2009
Uhrzeit: 15:00 Uhr
Ort: 4C-4Berlin IT-Service in der Sredzkistr. 28 in
Berlin, Prenzlauer Berg



